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Quellensteuer für Arbeitgeber.

Quellensteuer für Arbeitgeber heisst: Sie ziehen bestimmten Arbeitnehmenden die Einkommenssteuer direkt vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Wir fassen das Wichtigste zusammen, damit Sie den Ablauf fehlerfrei organisieren können.

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Ein Unternehmer und eine HR-Beraterin prüfen gemeinsam Lohnabrechnungen auf einem Laptop

Praxis-Checkliste

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PRAXISLEITFADEN

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Quellensteuerpflichtig sind in der Regel ausländische Arbeitnehmende, die ohne Niederlassungsbewilligung C in der Schweiz wohnen, sowie viele Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen – etwa Grenzgänger. Je nach Wohnsitzstaat und Doppelbesteuerungsabkommen gelten besondere Regeln; jeder Fall ist deshalb einzeln zu prüfen.

Was der Arbeitgeber tun muss

  • Bei der Anstellung prüfen, ob die Person quellensteuerpflichtig ist.
  • Die Person bei der Steuerverwaltung des zuständigen Kantons anmelden.
  • Den richtigen Tarif gemäss persönlicher Situation anwenden: Zivilstand, Kinder und weitere Einkommen im Haushalt.
  • Die Quellensteuer jeden Monat über die Lohnabrechnung abziehen.
  • Die abgezogenen Beträge fristgerecht mit dem Kanton abrechnen und überweisen.
  • Die Beträge im Lohnausweis ausweisen.

Änderungen, die Sie im Blick behalten sollten

Jede Änderung der persönlichen Situation kann den Tarif verändern: eine Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes, ein Wohnort- oder Kantonswechsel oder die Erteilung der Niederlassungsbewilligung C, mit der der Quellensteuerabzug endet. Bitten Sie Ihr Team, Ihnen solche Änderungen so rasch wie möglich zu melden, und halten Sie fest, ab welchem Datum sie gelten.

Die nachträgliche ordentliche Veranlagung

Seit der Reform von 2021 werden quellensteuerpflichtige Personen mit hohem Einkommen obligatorisch der nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) unterstellt; alle anderen können sie innerhalb der vorgesehenen Frist beantragen. Es empfiehlt sich, die Mitarbeitenden auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Häufige Fehler

  • Nach einem Wohnortwechsel den Tarif des falschen Kantons anwenden.
  • Den Tarif nach einer familiären Veränderung nicht anpassen.
  • Weiterhin Quellensteuer abziehen, obwohl die Person die Niederlassungsbewilligung C erhalten hat.
  • Zu spät überweisen oder ohne die vom Kanton verlangte Aufschlüsselung abrechnen.

KLARE ANTWORTEN

Häufige Fragen

Welcher Kanton ist zuständig?

Das hängt von der Situation der Person ab: in der Regel der Wohnsitzkanton, wenn sie in der Schweiz wohnt, und der Sitzkanton des Arbeitgebers, wenn sie im Ausland wohnt. Im Zweifel wenden Sie sich an die kantonale Steuerverwaltung.

Kann Mija diese Daten jeden Monat aufbereiten?

Ja. Im Rahmen der Begleitung in der Lohnadministration bereiten wir die Quellensteuerdaten mit Ihrer Lohnsoftware oder für Ihren Anbieter auf und prüfen sie.

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