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Arbeitszeugnis in der Schweiz.
Das Arbeitszeugnis in der Schweiz zählt zu den wichtigsten Unterlagen einer Bewerbung. Wir erklären, was es enthalten sollte, wie Sie es lesen und was Sie tun können, wenn es Ihre Arbeit nicht treffend wiedergibt.
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PRAXISLEITFADEN
Was ist ein Arbeitszeugnis?
In der Schweiz können Arbeitnehmende von ihrem Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über ihre Leistungen und ihr Verhalten ausspricht. So steht es in Art. 330a OR. Verlangt die Person dies ausdrücklich, beschränkt sich das Dokument auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses: Das ist die Arbeitsbestätigung.
Schweizer Unternehmen verlangen die Arbeitszeugnisse in der Regel zusammen mit dem Lebenslauf. Bewahren Sie deshalb alle Zeugnisse auf und prüfen Sie jedes, sobald Sie es erhalten.
Was ein vollständiges Zeugnis meist enthält
- Angaben zur Person und zum Unternehmen sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses.
- Funktion, Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten.
- Beurteilung der Leistung: Qualität, Ergebnisse und Arbeitsweise.
- Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundschaft.
- Austrittsgrund – in der Regel nur auf Wunsch der Person – und eine Schlussformel.
Die Zeugnissprache richtig lesen
Ein Arbeitszeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein. Deshalb haben sich Formulierungen eingebürgert, die die Beurteilung abstufen: «stets zu unserer vollen Zufriedenheit» ist nicht dasselbe wie «zu unserer Zufriedenheit». Aufschlussreich ist auch, was fehlt – etwa eine Beurteilung des Verhaltens oder eine freundliche Schlussformel.
Lesen Sie das Zeugnis vollständig und vergleichen Sie es mit Ihrer tatsächlichen Arbeit. Erscheint Ihnen etwas mehrdeutig, lassen Sie es klären, bevor Sie das Zeugnis an andere Unternehmen senden.
Was tun, wenn Sie nicht einverstanden sind?
Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arbeitgeber und schlagen Sie die konkreten Änderungen schriftlich vor – mit Beispielen, die sie begründen. Viele Korrekturen lassen sich so klären. Kommt keine Einigung zustande, können Sie sich an eine spezialisierte Beratungsstelle oder an eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Für Arbeitgeber: So verfassen Sie ein gutes Arbeitszeugnis
- Erstellen Sie es rechtzeitig, idealerweise vor dem letzten Arbeitstag.
- Beschreiben Sie konkrete Aufgaben und Erfolge, statt nur Adjektive aneinanderzureihen.
- Bleiben Sie stimmig: Die Beurteilung muss den Mitarbeiterbeurteilungen aus dieser Zeit entsprechen.
- Vermeiden Sie mehrdeutige Formulierungen, die zum Nachteil der Person ausgelegt werden können.
KLARE ANTWORTEN
Häufige Fragen
Kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?
Ja. Ein Zwischenzeugnis können Sie jederzeit verlangen, zum Beispiel bei einem Wechsel der vorgesetzten Person oder der Funktion.
Muss ich einer Bewerbung Arbeitszeugnisse beilegen?
Pflicht ist es nicht, in der Schweiz aber üblich: Viele Unternehmen erwarten die Zeugnisse zusammen mit dem Lebenslauf.
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