MIJA · HR & COACHING

HR für Hotellerie und Gastronomie.

HR für Hotellerie und Gastronomie in der Schweiz: Saisonpersonal, Dienstpläne, Arbeitszeiterfassung und Lohnadministration – stets unter Berücksichtigung des Gesamtarbeitsvertrags der Branche.

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Team eines Schweizer Restaurants trifft sich vor dem Service zwischen Tischen mit rosa Blumen

Wobei wir unterstützen

Punktuell unterstützen oder dauerhaft begleiten: Gemeinsam finden wir den passenden Rahmen.

Umfang und Zuständigkeiten werden vor Beginn schriftlich vereinbart.

  1. 01

    Saisonale Personalbedarfe strukturieren

  2. 02

    Stunden und Änderungen rechtzeitig sammeln

  3. 03

    Vertrags- und Branchenfragen vorab klären

Zwei Fachpersonen prüfen Personalunterlagen in einem hellen Büro in Zürich
01 / MIJA

HR-Beratung & Betreuung

HR-Beratung und HR-Management für KMU in der Schweiz: Wir bringen Ordnung in Personaladministration, Eintritte, Absenzen und Austritte – mit Prozessen, die Ihr Team selbst weiterführen kann.

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Vorstellungsgespräch in einem hellen Raum mit rosa Wand: Ein Kandidat lächelt der Personalverantwortlichen zu
02 / MIJA

Recruiting

Personalrekrutierung für KMU in der Schweiz: Wir definieren das Profil, suchen und selektionieren Kandidierende vor und begleiten Sie bis zu einem gut vorbereiteten Eintritt.

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Hände mit Kugelschreiber neben Tabellen, Taschenrechner und rosa Notizbuch auf einem Steintisch
03 / MIJA

Lohnadministration

Lohnadministration in der Schweiz mit Methode: Wir bereiten die Daten jeder Lohnperiode vor, koordinieren sie, prüfen Abweichungen rechtzeitig und helfen Ihnen, die jährlichen Fristen einzuhalten.

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PRAXISLEITFADEN

Eine Branche mit eigenen Regeln

Das Schweizer Gastgewerbe untersteht dem allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV). Er regelt unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ruhetage und Ferien. Zudem ist die Erfassung der Arbeitszeit in einer Branche mit Schichtbetrieb und Schwankungen besonders wichtig.

So unterstützen wir Sie

  • Planung des Saisonpersonals und passende Arbeitsverträge.
  • Arbeitszeiterfassung und rechtzeitige Kontrolle der Saldi.
  • Vorbereitung der Lohnabrechnung mit Zuschlägen und variablen Bestandteilen.
  • Rekrutierung für Küche, Service und Réception.
  • Schnelles Onboarding für Saisonmitarbeitende.

KLARE ANTWORTEN

Häufige Fragen

Was ist der L-GAV?

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Schweizer Gastgewerbe. Er gilt für die meisten Betriebe der Branche und legt Mindestarbeitsbedingungen fest.

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